09.02.2023

Skiwachse: Was beachtet werden sollte

Mit Blick auf die Wetterprognosen und anstehenden Faschingsferien stehen die Zeichen für ausgiebige Ski- und Langlauftouren günstig, was besonders Wintersportler freuen dürfte. Um auf der Skipiste möglichst schnell voranzukommen oder sich gerade beim Langlauf Kraft zu sparen, werden die Skier gerne mit speziellen Wachsprodukten präpariert. Aber gerade hier heißt es, Vorsicht walten zu lassen, wie das „Kompetenzzentrum Marktüberwachung Chemie“ der Gewerbeaufsicht der Regierung von Niederbayern informiert.

Viele gängige Hochleistungswachse basieren auf Fluorverbindungen, die aufgrund ihrer besonders ausgeprägten wasserabweisenden Eigenschaft außergewöhnlich gute Gleiteigenschaften vermitteln sollen. Mittlerweile stehen einzelne Substanzen der sogenannten per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen – kurz PFAS – allerdings im Fokus öffentlicher und fachlicher Diskussionen, da ihnen nicht nur positive Eigenschaften zugeschrieben werden. Darunter Perfluoroctansäure, die seit Mitte 2020 gemäß der europäischen „POP“-Verordnung einem weitgehenden Herstellungs-, Inverkehrbringens- und Verwendungsverbot unterliegt.

Beachtet werden sollte deshalb in diesem Zusammenhang, dass diese Fluorverbindung noch in „alten“ Skiwachs-Produkten enthalten sein kann. Beispielsweise in jenen Altwaren, die vor der geltenden Verordnung gekauft wurden und aufgrund des lediglich saisonbedingten Gebrauchs möglicherweise immer noch verwendet werden. Daher rät das Gewerbeaufsichtsamt dazu, entsprechende Altware nicht weiter zu gebrauchen und ordnungsgemäß über die kommunale „Problemmüllsammlung“ zu entsorgen (nicht in den Restmüll). Am besten sei es, so die Empfehlung, vollständig auf fluorhaltiges Skiwachs zu verzichten und stattdessen auf „fluorfreie“ Alternativen (meist entsprechend gekennzeichnet) auszuweichen. Fluorfrei in die nächste Saison zu starten, planen übrigens auch die internationalen Skiverbände „Fédération Internationale de Ski“ (FIS) und „Internationale Biathlon-Union“ (IBU).

Damit entsprechende Substanzen erst gar nicht in Umlauf gebracht werden und so auch nicht in die Umwelt gelangen, werden seitens der Gewerbeaufsicht der Regierung von Niederbayern in bayernweiter Zuständigkeit vermehrt Kontrollen durchgeführt und Stichproben entnommen; in der aktuellen Saison wird das Angebot an Skiwachsen zudem im Online-Handel, aber auch im stationären Fachhandel überprüft. Hersteller, Händler und Verwender werden darauf hingewiesen, das Verbot einzuhalten. Auch wer unbewusst dagegen verstößt, riskiert eine mögliche Strafe.

Das „Kompetenzzentrum Marktüberwachung Chemie“ der Gewerbeaufsicht der Regierung von Niederbayern ist für ausgewählte Themen aus dem Bereich Chemikaliensicherheit für ganz Bayern zuständig. Außerdem überwacht das Kompetenzzentrum bayernweit unter anderem, ob Lösemittelgrenzwerte in bestimmten Lacken und Farben eingehalten und spezielle Import-/Exportvorschriften für Chemikalien beachtet werden.