21.04.2021

Bundesstraße B 85, Cham - Regen; Ergänzende öffentliche Anhörung für den Ausbau der Kreuzung der B 85 mit der St 2139 bei Viechtach

Für den Ausbau der der Kreuzung der B 85 mit der St 2139 bei Viechtach wird seit Dezember 2012 ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Aufgrund von Einwendungen im bisherigen Anhörungsverfahren (öffentliche Auslegung 2012 und Erörterungstermin 2017) hat das Staatliche Bauamt Passau Planänderungen sowie Planergänzungen vorgenommen.

Die Planänderungen und Planergänzungen, welche ins Verfahren eingebracht wurden (Deckblätter vom 18.12.2020) beinhalten im Wesentlichen:

  • Die Planunterlagen wurden um die auf den Prognosehorizont 2035 aktualisierte Verkehrsuntersuchung des Ingenieurbüros Prof.-Dr.-Ing. Harald Kurzak vom 06.05.2019 ergänzt (Anlage zu Unterlage 1).
  • Die schalltechnische Berechnung wurde auf Grundlage der Verkehrsuntersuchung vom 06.05.2019 neu erstellt (Unterlage 11.1).
  • Die Planunterlagen wurden um Angaben zu den Luftschadstoffen ergänzt (Unterlage 11.3).
  • Entlang der Böschung der St 2139 beim westlichen Kreisverkehrsplatz werden von Bau-km 0+387 bis 0+452 und von Bau-km 0+467 bis 0+491 Stützkonstruktionen mit einer Höhe von bis zu 3,20 m errichtet (Bauwerksverzeichnis-Nr. 73).
  • Von Bau-km 0+238 bis 0+645 wird das nicht versickerbare Oberflächenwasser aus dem Böschungsbereich der St 2139 in Rasenmulden gesammelt und über Einlaufschächte und Verrohrungen dem Durchlass unter der B 85 zugeführt (Bauwerksverzeichnis-Nr.15).
  • Das Regenrückhaltebecken wird nach Osten verschoben und das Speichervolumen wird vergrößert (Bauwerksverzeichnis-Nr. 2).
  • Die Unterlagen zu den wasserrechtlichen Tatbeständen wurden den neuen Verhältnissen angepasst und um Ausführungen zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ergänzt (Unterlage 13.1).
  • Die landschaftspflegerische Begleitplanung und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wurden aktualisiert, der geltenden Rechtslage angepasst und um Unterlagen zur Erhebung der Fledermäuse ergänzt (Unterlage 12.1 - 12.5).
  • Die Geh- und Radwegunterführung (Bauwerksverzeichnis-Nr. 65) wird mit einer lichten Weite von 8,00 m und einer lichten Höhe von ? 3,50 m errichtet.
  • Der dauerhafte Schutzzaun für Fledermäuse an der B 85 wird verlängert und die nordseitigen Leitstrukturen (Hecken) werden in Richtung Ost und West erweitert (Bauwerksverzeichnis-Nr. M9 und M10).
  • Die Lichtsignalanlage an der Einmündung der St 2139 in die B 85 bei Bau-km 0+270 wird rückgebaut (Bauwerksverzeichnis-Nr. 74).

Die Regierung von Niederbayern führt auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Passau zu den geänderten Planunterlagen eine ergänzende öffentliche Anhörung durch.

Die geänderte Planung (Planunterlagen vom 07.12.2012 mit Deckblättern vom 18.12.2020) kann auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern unter www.regierung-niederbayern.de unter "Aufgabenbereiche", "Planung und Bau", "Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht", "Planfeststellung Straßen und Bahnen", "Neue Planfeststellungsverfahren", eingesehen werden. Aufgrund der Corona-Pandemie sollte von dieser Möglichkeit weitmöglich Gebrauch gemacht werden.

Unabhängig davon können die Planunterlagen bei der Stadt Viechtach in Papier eingesehen werden. Ort und Zeit der Auslegung werden dort rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Aufgrund der Corona-Pandemie ist für die dortige Einsichtnahme eine Terminvereinbarung erforderlich und es ist ein den geltenden infektionsschutzrechtlichen Regelungen entsprechender Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Durch die ergänzende öffentliche Auslegung wird den Bürgerinnen und Bürgern sowie den beteiligten Behörden und Fachstellen Gelegenheit gegeben, sich über die Planänderung zu informieren und Einwendungen zu erheben bzw. eine Stellungnahme abzugeben. Bei Bedarf findet anschließend ein Erörterungstermin statt.