14.05.2021

Regierung von Niederbayern leitet Raumordnungsverfahren ein - Ersatzneubau 380-kV-Leitung "Raitersaich - Altheim" der Firma Tennet TSO GmbH, Bayreuth

Die Firma Tennet TSO GmbH beabsichtigt die zwischen Raitersaich (Regierungsbezirk Mittelfranken) und Altheim (Regierungsbezirk Niederbayern) bestehende 220 kV-Leitung Raitersaich - Altheim (sog. "Juraleitung") nach den Vorgaben des Bundesbedarfsplangesetzes durch eine leistungsstärkere 380 kV-Leitung zu ersetzen. Die auf rund 160 Kilometer Länge durch die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberpfalz, Oberbayern und Niederbayern verlaufende neue Leitung soll überwiegend entlang der Bestandsleitung als Freileitung geführt werden. Für drei Abschnitte (Katzwang, Ludersheim und Mühlhausen) ist der pilothafte Einsatz von Erdkabeln vorgesehen. Nach Inbetriebnahme des Ersatzneubaus ist ein Rückbau der Bestandsleitung vorgesehen.

Zu diesem Vorhaben hat die Regierung von Niederbayern das Raumordnungsverfahren für ihren räumlichen Zuständigkeitsbereich eingeleitet. Auch die Regierungen von Mittelfanken, der Oberpfalz und von Oberbayern führen parallel dazu die Anhörung für die in ihren Zuständigkeitsbereich liegenden Trassenbereiche durch.

Das Raumordnungsverfahren soll feststellen, wie sich das geplante Vorhaben auf Aspekte auswirkt, die für die zukünftige Raumentwicklung wichtig sind. Zu diesen zählen etwa Natur und Landschaft, Erholung, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Verkehr, Tourismus sowie der Immissions- und Wohnumfeldschutz. Um diese Informationen zu sammeln, hören die Regierungen als Höhere Landesplanungsbehörden sowohl Fachbehörden und Kommunen als auch die betroffenen Verbände an. Ergänzend dazu erfolgt eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur frühzeitigen Information der Bürgerschaft über das Vorhaben, wobei auch zusätzliche Erkenntnisse gewonnen werden sollen. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen wird anschließend geprüft, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Zudem erfolgt eine Abstimmung mit weiteren aktuellen Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger. Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist eine sog. "Landesplanerische Beurteilung", in der die vier betroffenen Regierungen die Ergebnisse der Anhörung für ihren Zuständigkeitsbereich zusammenfassen und die einzelnen Belange gegeneinander abwägen. Die vier "Landesplanerischen Teil-Beurteilungen" werden anschließend durch die in diesem Fall federführende Regierung der Oberpfalz zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt.

Die Planungsunterlagen werden ab Anfang Juni etwa einen Monat lang in den beteiligten Kommunen öffentlich ausgelegt - in Niederbayern sind dies die Gemeinden Kirchdorf und Hohenthann, die Märkte Rohr i. NB, Ergoldsbach und Essenbach sowie die Städte Riedenburg, Neustadt a.d. Donau, Abensberg und Rottenburg a.d. Laaber. Die genauen Daten werden von den Kommunen noch öffentlich bekannt gegeben. Die Unterlagen sind ab sofort auch im Internet zu finden unter

https://regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/2/raumordnung/verfahren/rov_ersatzneubau_juraleitung.php

Die beteiligten Behörden, Verbände, Organisationen, Städte und Gemeinden sowie die Öffentlichkeit können sich bis zum 16. Juli 2021 zum Vorhaben äußern. Stellungnahmen der Bürger zum Vorhaben sollen bevorzugt an die jeweilige Gemeinde gerichtet werden, die diese dann gebündelt an die Regierung von Niederbayern weiterleitet. Es ist aber auch möglich, Stellungnahmen direkt an die Regierung von Niederbayern - juraleitung@reg-nb.bayern.de - zu richten.
Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens wird ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen sein, das ebenfalls unter Trägerschaft der Regierungen laufen wird. In diesem wird dann u. a. die Feintrassierung der Leitung, die Bewertung privatrechtlicher Belange und die endgültige Entscheidung über eine Genehmigung erfolgen.