B 85, PA 30, PAs 30 - Planfeststellung für den Kreuzungsumbau bei Patriching

Planfeststellung nach §§ 17 ff. FStrG i.V.m. Art. 72 ff. BayVwVfG
- Anhörungsverfahren -

Die Regierung von Niederbayern hat der Gemeinde Tiefenbach und der Stadt Passau mit Schreiben vom 16.06.2011 die Planunterlagen für das Straßenbauvorhaben zur öffentlichen Auslegung zugeleitet. Die Planunterlagen können dort einen Monat lang eingesehen werden. Zeit und Ort der Auslegung werden von der Gemeinde Tiefenbach und der Stadt Passau vorher ortsüblich bekannt gemacht.

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