Glücksspiel; Durchführung der Aufsicht
Die Glücksspielaufsichtsbehörden haben die Aufgabe, die Erfüllung der mit dem Staatsvertrag zusammenhängenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen und darauf hinzuwirken, dass die Veranstaltung oder Vermittlung unerlaubten Glücksspiels und die Werbung dafür unterbleiben.
Beschreibung
Der Glücksspielstaatsvertrag verfolgt unter anderem folgende Ziele: Vorbeugung und Bekämpfung der Spielsucht, Verhinderung der Entstehung eines Glücksspiel-Schwarzmarktes, Lenkung des Spieltriebes in geordnete und überwachte Bahnen, Jugend- und Spielerschutz, Betrugsprävention, außerdem Schutz der Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten.
Um diese Ziele besser verwirklichen zu können, verbietet der Staatsvertrag die Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichem Glücksspiel ohne Erlaubnis.
Auch die Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen und im Internet ist grundsätzlich verboten; auf Antrag können allerdings Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
Die Glücksspielaufsichtsbehörden haben die Aufgabe, die Erfüllung der mit dem Glücksspielstaatsvertrag zusammenhängenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen und darauf hinzuwirken, dass die Veranstaltung oder Vermittlung unerlaubten Glücksspiels und die Werbung dafür unterbleiben. Dazu können sie im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches die erforderlichen Anordnungen im Einzelfall treffen.
Zuständige Behörden
Zuständige Glücksspielaufsichtsbehörden in Bayern sind die Gemeinden, die Landratsämter, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration als Sicherheitsbehörden.
Die Regierung von Mittelfranken ist bayernweit zuständig im Hinblick auf Telemedien, sie überwacht insbesondere das Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichem Glücksspiel im Internet.
Für Sie zuständig
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 10 - Sicherheit und Ordnung
Ansprechpartner
Glücksspielaufsicht
Telefon +49 (0)871 808-1203
E-Mail gluecksspiel@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Hausanschrift
Regierungsplatz 540
84028 LandshutPostanschrift
Postfach
84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01Fax +49 (0)871 808-1068 - Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 10 - Sicherheit und Ordnung
Ansprechpartner
Glücksspielrecht
Telefon +49 (0)981 53-1653
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail gluecksspielrecht.rmfr@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
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Rechtsgrundlagen
- Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021)
- Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV)
- Gesetz über Zuständigkeiten und den Vollzug von Rechtsvorschriften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliches Zuständigkeits- und Vollzugsgesetz - ZuVLFG)
Verwandte Themen
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- Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen
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- Geldwäsche; Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und eines Vertreters
- Glücksspiel; Durchführung der Geldwäscheaufsicht