Grund- und Mittelschule; Errichtung, Auflösung und Festlegung der Schulsprengel
Grundschulen und Mittelschulen werden durch Rechtsverordnung der Regierung errichtet und aufgelöst. Hier sind auch die Schulsprengel festgelegt.
Beschreibung
Die Regierungen sind als Schulaufsichtsbehörden zuständig für die Errichtung und Auflösung der staatlichen Mittel- und Grundschulen. Die zuständige Regierung bestimmt für jede Schule in der Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel.
Zur Bildung eines Mittelschulverbundes wird für mehrere Schulen ein gemeinsamer Sprengel bestimmt. Vor Änderung der Schulorganisation werden die beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften, Elternbeiräte und kirchlichen Oberbehörden gehört.
Für Sie zuständig
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht
Ansprechpartner
Schulrecht Grund-, Mittel- und Förderschulen
Telefon +49 (0)871 808-1542
E-Mail schulrecht@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
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Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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Weiterführende Links
- Schulsprengel Bayern -
Die Schulsprengel aller bayerischen Grund- und Mittelschulen können im "BayernAtlas" abgerufen werden. Die Grenzen der Schulbezirke werden auf Karten angezeigt.
- Flyer "Schulsprengel Bayern"