Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung Produktsicherheit
Auftrag der Gewerbeaufsicht bei den Regierungen ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen. Hierzu zählen insbesondere Spielzeug, persönliche Schutzausrüstungen, Gerätschaften für Heim und Freizeit, Sportgeräte, Maschinen, Gasverbrauchseinrichtungen und vieles mehr.
Beschreibung
Produktsicherheit
Hersteller und Händler dürfen nur sichere technische Produkte in den Verkehr bringen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Produkte so beschaffen sind, dass Benutzer und Dritte vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Dies ist ein maßgeblicher Beitrag zum vorbeugenden Schutz von Verbrauchern, Beschäftigten und Patienten. Der Sicherheitsstandard orientiert sich dabei an den EU-Richtlinien und an den europäischen Normen, die für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt maßgebend sind.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Die Überwachungstätigkeit der Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen ist seit 1993 mit Einführung des Europäischen Binnenmarktes grenzüberschreitend. Informationen über Sicherheitsmängel an Produkten wie z.B. Haushaltsgeräte, Sportgeräte und Spielzeug werden EU-weit ausgetauscht.
Um sicherzustellen, dass nur sichere, den hohen europäischen Standards entsprechende Produkte in Verkehr gebracht werden (d. h. in den Handel gelangen), nimmt die Bayerische Gewerbeaufsicht insbesondere folgende Aufgaben war.
Die Gewerbeaufsicht
- berät Hersteller und Importeure bei Fragen zur CE- Kennzeichnung technischer Produkte (Erklärung, dass die Anforderungen der einschlägigen EU- Richtlinien an die Beschaffenheit des Produktes eingehalten werden), zu europäischen Sicherheitsstandards und zum Konformitätsbewertungsverfahren,
- kontrolliert technische Produkte auf Messen und Ausstellungen und im Handel durch gezielte Stichproben,
- kontrolliert technische Produkte im Einzelfall beim Hersteller, Händler oder Importeur,
- nimmt als Verbraucherschutzbehörde am europaweiten EU-Schnellinformationssystem teil und
- zieht unsichere Produkte aus dem Verkehr.
Wenn Sie Fragen zu Beschaffenheitsanforderungen technischer Produkte haben, oder der Verdacht besteht, dass ein Produkt die vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Beschaffenheitsanforderungen nicht erfüllt, können Sie sich direkt an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung Ihres Regierungsbezirkes wenden. Als Instrument zum Informationsaustausch über unsichere Produkte und Produktrisiken steht dem Verbraucher und Behörden das internetgestützte Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten (ICSMS) (siehe "Weiterführende Links") zur Verfügung.
Für Sie zuständig
- Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsichtsamt - Dezernat 4
Ansprechpartner
Dezernat 4: Kompetenzzentrum Marktüberwachung
Telefon +49 (0)89 2176-1
Fax +49 (0)89 2176-3102
E-Mail marktueberwachung@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.
Hausanschrift
Heßstr. 130
80797 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-1Fax +49 (0)89 2176-3102
Verfahrensablauf
Die Marktüberwachung wird in Bayern von den Gewerbeaufsichtsämtern bei den Regierungen wahrgenommen. Dabei übernimmt jedes Gewerbeaufsichtsamt spezielle Zuständigkeiten für ganz Bayern. Einen Überblick über die entsprechenden Zuständigkeiten finden Sie unter "Weiterführende Links".
Weiterführende Links
- Marktüberwachung - Aufgaben und Befugnisse der Behörden
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten (ICSMS)
- Schnellwarnsystem der Europäischen Union (RAPEX)
- Verbraucherschutzinformationssystem Bayern - Staatliche Marktüberwachung in Bayern
- Produktsicherheitsportal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
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