Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der 110-kV-Leitung Neustadt a.d.Donau, Ltg. Nr. B63C

Der Planfeststellungsbeschluss wird gemäß § 43b Abs. 1 Nr. 3 EnWG nur der Vorhabenträgerin individuell zugestellt. Im Übrigen wird der Planfeststellungsbeschluss öffentlich bekanntgegeben, indem er für die Dauer von zwei Wochen

  • auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde zugänglich gemacht und zusätzlich
  • in örtlichen Tageszeitungen bekanntgemacht

wird. Nach zwei Wochen seit der Zugänglichmachung im Internet gilt der Planfeststellungsbeschluss als bekanntgegeben (Beginn der Rechtsbehelfsfrist).

Planunterlagen