B 299, Neustadt a. d. Donau - Landshut; Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Weihmichl

Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Weihmichl von Abschnitt 2220 Station 0,700 bis Abschnitt 2160 Station 2,400, im Gebiet der Gemeinden Weihmichl und Furth sowie des Marktes Altdorf, Landkreis Landshut;
Planfeststellung nach §§ 17 ff. FStrG i.V.m. Art. 72 ff. BayVwVfG
- ergänzende öffentliche Anhörung zur 1. Tektur vom 26.02.2024 -

Für das Straßenbauvorhaben wurde im September 2018 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Aufgrund von Einwendungen im Anhörungsverfahren hat der Vorhabenträger Planänderungen und Planergänzungen vorgenommen. Die Regierung von Niederbayern hat der Gemeinde Furth, der Gemeinde Weihmichl und dem Markt Altdorf die Planung mit den Planänderungen und Planergänzungen in Form der Tektur vom 26.02.2024 zur öffentlichen Auslegung zugeleitet. Die Planunterlagen können bei der Gemeinde Furth, der Gemeinde Weihmichl und dem Markt Altdorf einen Monat lang eingesehen werden. Zeit und Ort der Auslegung werden von bei diesen Kommunen vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Hinweis: Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden im Rahmen der Tekturplanung die kompletten Planunterlagen veröffentlicht (auch die unverändert gebliebenen Pläne). Rechtlich maßgebend sind die bei den betroffenen Kommunen zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegten Unterlagen.

Planunterlagen vom 26.02.2024 (bisherige unverändert gültige Planunterlagen bzw. Tekturpläne):

Teil A - Vorhabensbeschreibung

01 Erläuterungsbericht

Teil B - Planteil

02 Übersichtskarte

03 Übersichtslageplan

04 Übersichtshöhenplan

05 Lageplan

06 Höhenplan

07 Lageplan der Immissionsschutzmaßnahmen

08 Lageplan der Entwässerungsmaßnahmen

09 Landschaftspflegerische Maßnahmen

10 Grunderwerb

11 Regelungsverzeichnis

12 Widmung/Umstufung/Einziehung

Teil C - Untersuchungen, weitere Pläne, Skizzen

14 Straßenquerschnitt

16 Sonstige Pläne

17 Immissionstechnische Untersuchungen

18 Wassertechnische Untersuchungen

19 Umweltfachliche Untersuchungen